Kirchengemeinderat
Sitzungstermine
- 20.01.2021
In der Regel finden die Sitzungen um 19:30 Uhr im Michaelshaus Stuttgart-Freiberg statt.
In den Gemeinden der württembergischen Landeskirche ruht die Verantwortung auf mehreren Schultern. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer leiten gemeinsam mit dem gewählten Kirchengemeinderat die Gemeinde.
Am 1. Dezember 2019 wurden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte sowie 90 Landessynodale gewählt. Der Kirchengemeinderat wird für eine Legislaturperiode von 6 Jahren gewählt.
Mitglieder des Kirchengemeinderats
Gewählte Mitglieder:
Nicole Grabisch | Christian Gruner | Valentin Gekeler |
Sabine Bühle | Klaus Felix Müller | Ulrike Schubert |
Gerhard Stähler | Dominic Altstädter | Matthias Kahl |
Andreas Huisel |
Mitglieder Kraft Amtes:
Pfarrer Jörg-Michael Bohnet (geschäftsführender Pfarrer) |
Pfarrerin Jutta Maier |
Pfarrer Helmut Mayer |
Was sind die Aufgaben des Kirchengemeinderats?
Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte, Pfarrerinnen und Pfarrer leiten gemeinsam die Kirchengemeinde. Dazu gehört im Besonderen die Verantwortung für:
- die örtliche Gottesdienstordnung
- den Opferplan
- die Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- den Bau und die Erhaltung der Gebäude
- die Besetzung von Pfarrstellen
- die Kindertagesstätten der Gemeinde
- das Setzen von Schwerpunkten in der Gemeindearbeit
- die Feste der Gemeinde
- die Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- die Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Um den vielfältigen Aufgaben einer großen Kirchengemeinde gerecht zu werden, arbeitet der Kirchengemeinderat der Himmelsleiter in verschiedenen Ausschüssen.
Ausschüsse des Kirchengemeinderats
Die Ausschüsse treffen sich mehrmals pro Jahr und berichten im Kirchengemeinderat über die Inhalte der Sitzungen.
Der Kirchengemeinderat trifft sich etwa einmal im Monat zu seiner Kirchengemeinderatssitzung. Diese ist grundsätzlich öffentlich und kann daher von interessierten Gemeindemitgliedern besucht werden. Herzliche Einladung dazu!